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Veranstaltungsbedingungen

Eintrittskarten

  • Eintrittskarten werden in der Reihenfolge der eingehenden Bestellungen verkauft, bis die Kapazität der Zuschauerränge erschöpft ist.
  • Restkarten sind 1 Std. vor Konzertbeginn am Veranstaltungsort erhältlich.
  • Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben oder getauscht werden. Für verlorene Eintrittskarten gibt es keine Erstattung.
  • Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises hat der Kunde ausschließlich im Falle einer Veranstaltungsabsage. Der Erstattungsanspruch kann am Ort des Kartenkaufs innerhalb eines Monats vom Veranstaltungsdatum geltend gemacht werden. Post- und Verpackungskosten werden nicht zurückerstattet.
  • Wenn eine Person eine Eintrittskarte besitzt, welche nicht für die überdachte Variante einer Veranstaltung gilt (Schlossreitschule) und aus irgendeinem Grund dieser Fall eintritt, wird ihr das Eintrittsgeld zurückerstattet.
  • Falls das Konzert bereits begonnen hat und dann wegen Unwetters oder auf Grund höherer Gewalt abgebrochen wird, verliert der Inhaber der Eintrittskarte das Recht auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
  • Bei schlechtem Wetter behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vorstellungsbeginn um bis zu 120 Minuten zu verschieben.
  • Die Eintrittskarte gilt nur für den angegebenen Tag, die angegebene Stunde, den angegebenen Ort und nur zusammen mit dem Kontrollabschnitt.
  • Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt zur Veranstaltung. Nach dem Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  • Kontrollieren Sie bitte die Angaben auf der Eintrittskarte beim Erhalt derselben. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Fälschung von Eintrittskarten ist strafbar.

Ermässigungen

  • Besitzer eines Behindertenausweises (1 Person) und die Besitzer eines Schwerbehindertenausweises (1 Person + Begleitung) erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung von 30%.
  • Besitzer eines internationalen Studentenausweises ISIC und ITIC erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung von 10%.
  • Kinderermäßigung – Kinder bis 6 Jahren haben freien Eintritt (ohne Sitzplatzanspruch), Kinder von 6 bis 15 Jahren erhalten 50% Nachlass für alle Veranstaltungen.
  • Die einzelnen Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.

Zutritt zu den Festivalveranstaltungen

  • Die Besucher von Konzerten oder Vorstellungen sind verpflichtet, den Anweisungen der Veranstalter Folge zu leisten.
  • Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Filmkameras, Fotokameras und Videokameras in die Veranstaltungs- und Konzerträume ist nicht erlaubt. Tonaufnahmen, Filmaufnahmen oder Video- und Fotoaufnahmen sind auch für Privatzwecke streng untersagt.
  • Es ist verboten, Haustiere in den Zuschauerraum mitzuführen.
  • Zu den Veranstaltungen werden keine Besucher zugelassen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder unpassend gekleidet sind.
  • Während der Veranstaltung ist es verboten, Mobiltelefone oder andere elektronische Kommunikationsmittel zu benutzen. Das Rauchen ist ebenfalls untersagt.
  • Der Besucher ist verpflichtet, seinen Platz im Zuschauerraum 10 Minuten vor Beginn des Konzertes oder der Veranstaltung einzunehmen, sofern nichts anderes auf der Eintrittskarte steht. Nach Beginn einer Aufführung oder eines Konzertes ist bis zur offiziellen Pause kein Zutritt zu den Veranstaltungsräumen möglich.
  • Kinder, die die Veranstaltung stören, müssen den Zuschauerraum sofort verlassen.
  • Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, werden vom Wetter beeinflusst. Wir empfehlen deshalb den Besuchern, der Witterung entsprechende Kleidung zu tragen.
  • Beim Besuch der Konzerte, die im Inneren des Schlosses stattfinden, ist es verboten, Schuhe mit Pfennigabsätzen zu tragen.
  • Es ist verboten, die Stühle im Zuschauerraum umzustellen, Regenmäntel oder Decken wegzunehmen. Der Besucher ist verpflichtet, die vom Veranstalter reservierten Plätze zu akzeptieren.
  • Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher mit den oben genannten Veranstaltungsbedingungen einverstanden.

Allgemeine Bestimmungen

  • Der Besucher erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Fotografien, Filme oder Videoaufzeichnungen seiner Person, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, mit Hilfe beliebiger technischer Methoden verwertet werden dürfen, und zwar ohne finanzielle Vergütung und ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Konzertbesetzungen, Veranstaltungsbesetzungen oder den Veranstaltungsort zu ändern.
  • Änderungen im Programm und in der Aufstellung der Mitwirkenden sind vorbehalten.

Liebe Besucher, wir hoffen, dass Sie die Veranstaltungsbedingungen annehmen und so zum ungestörten Verlauf des Festivals beitragen. Vielen Dank.

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Konzertkalender

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August 2012

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TicketStream
Generalpartner
Kooperativa

Veranstalter

Společnost Mezinárodní hudební festival Český Krumlov, o.s.

Auviex
Mitveranstalter
Das Festival findet statt mit freundlicher Unterstützung von
Festivalorchester

Wie kooperieren mit

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